Marien Apotheke
Ihre freundliche und kompetente Beratungsapotheke

Impfung

Wir impfen Sie gegen Grippe und Covid19 in Ihrer Apotheke. Bitte sprechen Sie uns persönlich oder telefonisch an, damit wir Sie beraten und nach Wünsch für Sie einen passenden Termin vereinbaren können.

Grippeschutzimpfungen

Die Grippe (Influenza) gehört zu den am weitesten verbreiteten saisonalen Krankheiten in Deutschland. Jedes Jahr im Winter greift eine Grippewelle um sich, die regional und lokal unterschiedlich stark ausgeprägt sein kann. Auch der zeitliche Verlauf und das Ausmaß der Grippewelle unterscheiden sich von Jahr zu Jahr. Die Grippe verursacht zahllose Arbeitsausfälle und leider auch viele Todesfälle unter älteren oder vorerkrankten Patient*innen.


Wie bei vielen anderen Viruserkrankungen ist eine vorbeugende Impfung gegen bestimmte Virenstämme möglich. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert einmal pro Jahr, gegen welche Virenstämme für die jeweils kommende Saison Impfstoffe produziert werden. Deshalb wird empfohlen, die Grippeschutzimpfung jährlich zu wiederholen.


In Deutschland definiert die Ständige Impfkommission (STIKO) die Bevölkerungsgruppen, denen eine Grippeschutzimpfung empfohlen wird. Diese wird dann auch von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bezahlt wird. Dazu gehören u.a. ältere Menschen, Schwangere, chronisch kranke Patient*innen oder medizinisches Personal. Auch als Selbstzahler*innen können sich Menschen impfen lassen.

Laut Ständiger Impfkommission (STIKO) wird die Grippeimpfung für Menschen ab 60 Jahren, Personen mit chronischen Grundleiden, Schwangere, Kinder mit chronischen Atemwegserkrankungen sowie Berufe mit erhöhtem Kontaktrisiko empfohlen. Wer aus diesem Kreis gesetzlich krankenversichert ist, erhält die Impfung in Arztpraxen und Apotheken kostenlos. Privatversicherte ab 18 Jahren können sich ebenfalls in ihrer Apotheke impfen lassen.*

COVID-19-Impf­ung (Empfehlung des RKI)

COVID-19 hat sich mittlerweile von einer pandemischen zu einer endemischen Erkrankung entwickelt. Das Virus zirkuliert weiterhin in der Bevölkerung, führt jedoch aufgrund der dominierenden Omikron-Varianten sowie der hohen Immunität durch Impfungen und durch­gemachten Infektionen deutlich seltener zu schweren Verläufen oder Langzeit­folgen.
Das Ziel der STIKO-Impfempfehlungen zur COVID-19-Impfung ist weiterhin:

  • Schwere COVID-19-Verläufe (Hospitalisierungen und Todesfälle) zu verhindern
  • Mögliche Langzeitfolgen von SARS-CoV-2-Infektionen in der gesamten Bevölkerung so weit wie möglich zu reduzieren
  • Beschäftigte in der medizinischen und pflegerischen Versorgung vor SARS-CoV-2-Infektionen zu schützen

Deshalb empfiehlt die STIKO für besonders gefährdete Personen­gruppen – ins­besondere Menschen ab 60 Jahren, Personen mit Immun­defizienz oder bestimmten Grund­krankheiten sowie Bewohnerinnen und Bewohner von Pflege­einrichtungen – eine jährliche Auffrisch­impfung im Herbst, um den bestmöglichen Schutz während der erwartbaren Infektions­saison zu erreichen

Medizinisches und pflegerisches Personal stellt aufgrund der Tätigkeit in Umgebungen mit einem hohen Anteil an vulnerablen Personen und einem hohen Ausbruchs­potenzial (wie z. B. in medizinischen Einrichtungen und Einrichtungen der Pflege) eine Personen­gruppe mit erhöhtem Infektions­risiko dar. Mit der COVID-19-Impfung soll das arbeits­bedingte Infektions­risiko gesenkt und die Infektions­übertragung auf das gefährdete Umfeld reduziert werden.
Für Personen im Alter von 18 bis 59 Jahre und Schwangere ohne Grund­erkrankung ist aus Sicht der STIKO eine Basis­immunität weiterhin für einen Schutz vor schweren COVID-19-Verläufen ausreichend.

Eine Basisimmunität gegen SARS-CoV-2 gilt als erreicht, wenn mindestens 3 SARS-CoV-2 Antigen­kontakte (Impfung oder Infektion) erfolgt sind, davon mindestens einer durch eine Impfung. Eine serologische Abklärung möglicher Infektionen ist nicht erforderlich. Eine Infektion wird in der Regel nur dann als Antigen­kontakt gewertet, wenn seit einer vorausgegangenen Impfung mindestens drei Monate vergangen sind. Umgekehrt soll eine Grund­immunisierung nach Infektion frühestens nach drei Monaten fortgeführt werden. Fehlende Antigen­kontakte sind durch COVID-19-Impfungen zu komplettieren.
Nach Einschätzung der STIKO ist eine Basis­immunität für folgende Personengruppen ausreichend:

  • Personen im Alter von 18 bis 59 Jahren ohne Grund­erkrankung
  • Frauen im gebärfähigen Alter und Schwangere ohne Grund­erkrankung

Für besonders gefährdete Personengruppen wird zusätzlich zu einer bestehenden Basisimmunität eine jährliche Auffrischimpfung im Herbst empfohlen.**

Quellen:    *: https://www.abda.de/pharmazeutische-dienstleistungen    **: www.rki.de