Pharmazeutische Dienstleistungen
Sie haben Anspruch auf pharmazeutische Dienstleistungen in Apotheken, die über die Verpflichtung zur Information und Beratung hinausgehen und die die Versorgung der Versicherten verbessern. Diese pharmazeutischen Dienstleistungen umfassen insbesondere Maßnahmen der Apotheken zur Verbesserung der Sicherheit und Wirksamkeit einer Arzneimitteltherapie (§129 Abs. 5e SGB V).
Medikationsberatung bei Polymedikation Patient*innen mit Polymedikation (≥ 5 verordnete systemisch wirkende Arzneimittel/ Inhalativa in der Dauermedikation) erhalten mit dieser Dienstleistung alle 12 Monate, oder bei erheblicher Umstellung, eine pharmazeutische Prüfung Ihrer Gesamtmedikation einschließlich der Selbstmedikation.
Risikoerfassung hoher Blutdruck: Patient*innen mit diagnostizierter Hypertonie erhalten mit dieser Dienstleistung ein Angebot, den Erfolg ihrer medikamentösen Blutdruckeinstellung standardisiert in der Apotheke einmal alle 12 Monate und ggf. bei Änderung der antihypertensiven Therapie ab 2 Wochen nach Einlösung einer Neuverordnung kontrollieren zu lassen.
Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik: Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren erhalten mit dieser Dienstleistung das Angebot, bei Neuverordnung von inhalativen Arzneimitteln bzw. bei jedem Device-Wechsel ihre Inhalationstechnik nach einem standardisierten Prozess in der Apotheke zu üben. Sie haben zudem Anspruch, dies alle 12 Monate zu wiederholen, wenn sie in den letzten 12 Monaten keine Schulung in einer Arztpraxis oder anderen Apotheke erhalten haben und nicht im DMP Asthma/COPD eingeschrieben sind.
Pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie: Patient*innen, die ambulant ein orales Antitumortherapeutikum neu verordnet bekommen, haben Anspruch auf eine „Erweiterte Medikationsberatung“ in der Apotheke („Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation“). Im persönlichen Gespräch mit der/dem Patient*in werden neben den bei dieser Leistung genannten Aspekten zudem die Besonderheiten der oralen Antitumortherapie adressiert.
Pharmazeutische Betreuung von Organtransplantierten: Patient*innen, die ambulant ein Immunsuppressivum nach einer Organtransplantation neu verordnet bekommen, haben Anspruch auf eine „Erweiterte Medikationsberatung“ in der Apotheke („Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation“). Im persönlichen Gespräch mit der/dem Patient*in werden neben den bei dieser Leistung genannten Aspekten zudem die Besonderheiten der immunsuppressiven Therapie nach Organtransplantation adressiert.
Quelle: www.abda.de




